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Veröffentlichungen
Juristische Veröffentlichungen
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- Monographien -
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8. |
Neumann, Telekommunikationsrecht kompakt - Band 2: Kundenschutz und das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Schriftenreihe Kommunikation & Recht, Frankfurt a. M., 2023, 204 Seiten, ISBN 978-3-8005-1848-7.
(kurz [125])
deutsche Zusammenfassung
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7. |
Neumann, Telekommunikationsrecht kompakt - Marktregulierung, Frequenzverwaltung und Netzausbaurecht nach der Reform 2021, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Schriftenreihe Kommunikation & Recht, Frankfurt a. M. 2022, 200 Seiten, ISBN 978-3-8005-1818-0.
(kurz [120])
deutsche Zusammenfassung
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6. |
Neumann / Sickmann / Alkas / Koch, Reformbedarf des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommmunikation - Recht und Ökonomie der Telekommunikationsregulierung in Zeiten der Gigabit-Gesellschaft, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt a. M. 2017, 372 Seiten, ISBN 978-3-8005-1666-7.
(kurz [104])
deutsche Zusammenfassung
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5. |
Neumann / Koch, Telekommunikationsrecht, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt a. M. 2013, 536 Seiten, ISBN 978-3-8005-1492-2.
(kurz [81])
n. v.
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4. |
Koenig / Kulenkampff / Dieke / Katzschmann / Kühling / Loetz / Neumann, Reform des Weltpostvereins, Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, Edition Octopus, Münster 2005, 256 Seiten, ISBN 3-86582-250-9.
(kurz [53])
Der Weltpostverein ist die zweitälteste internationale Organisation.
Seit seiner maßgeblich auf Initiative des Generalpostmeisters Heinrich
von Stephan erfolgten Gründung 1874 haben sich die
wirtschaftlichen und politischen Strukturen weltweit fundamental
geändert. Geblieben ist jedoch das Bedürfnis nach einer internationalen
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden
Postzustellung als Rückgrat der nicht elektronischen
Kommunikation. Die dem Buch zugrunde liegende Studie ist aus einer
Untersuchung hervorgegangen, die im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit zwischen dem Herbst 2003 und dem
Sommer 2004 erstellt wurde. Das zentrale Ziel der Studie
bestand darin, eine ordnungspolitische Perspektive für die
Reform des Weltpostvereins zu entwickeln, um die in der
Zeit staatlicher Postverwaltungen gegründete Organisation
in einem Umfeld zukunftsfähig zu machen, in dem die Bedeutung
privatisierter - und auch anderer privater - Postunternehmen
zunimmt, zugleich aber viele Staaten den Postbetrieb nach
wie vor hoheitlich organisiert haben.
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3. |
Koenig / Loetz / Neumann, Telekommunikationsrecht, UTB/Verlag Recht und Wirtschaft, Betriebs-Berater Studium, Heidelberg 2004, 238 Seiten, ISBN 3-8252-2620-4.
(kurz [45])
Das Buch bietet eine kompakte Darstellung des deutschen Telekommunikationsrechts nach der
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahre 2004. Ausgangspunkt sind die technischen
und ökonomischen Grundlagen des Telekommunikationssektors. Danach wird angesichts der
steigenden Bedeutung der Harmonisierung auf EG-Ebene der gemeinschaftsrechtliche
Hintergrund aufgezeigt und so der formellen Verschränkung der nationalen Regulierungsverfahren
mit der europäischen Ebene Rechnung getragen. Den Schwerpunkt des Buches bildet das
neue deutsche Telekommunikationsrecht. Dabei wird deutlich zwischen der ökonomisch
und nicht ökonomisch motivierten Regulierung unterschieden. Ergänzend wird die
institutionelle Ausgestaltung der Regulierung einschließlich verfahrensrechtlicher Gesichtspunkte
erläutert.
Rezensionen:
Säcker, in: K&R 2005, 32;
Müller, in: MMR 5/2005, XXVII;
König, in: CR 2005, R59;
Holznagel/Rosengarten, in: DVBl. 2005, 897
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Recht und Wirtschaft | |
2. |
Koenig / Loetz / Neumann, Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, MV Wissenschaft, Münster 2003, 193 Seiten, ISBN 3-936600-76-7.
(kurz [26])
Der neue Rechtsrahmen der Europäischen Gemeinschaft auf dem
Gebiet der elektronischen Kommunikation stellt den mit der
Umsetzung betrauten deutschen Gesetzgeber vor erhebliche
gesetzgebungstechnische und konzeptionelle Herausforderungen.
Während einerseits der Umfang der bestehenden
Umsetzungsspielräume nur schwer aus den komplizierten EG-rechtlichen
Vorgaben zu bestimmen ist, muss der Gesetzgeber
andererseits auch die Einschränkungen beachten, die sich für ihn
aus Verfassungsrecht ergeben. Das Buch
unterzieht diese Fragen einer rechtswissenschaftlichen Analyse
und zeigt die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten auf.
Der unmittelbar durch den neuen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen
erzeugte Anpassungsbedarf des deutschen Telekommunikationsrechts
beschränkt sich allerdings nicht auf den materiell-rechtlichen
Bereich. Auch die Regulierungsverfahren werden unter dem
Einfluss des EG-Rechts in zum Teil erheblichem Umfang zu
modifizieren sein. Darüber hinaus bietet die so genannte "große
TKG-Novelle" aber auch die Gelegenheit, die Erfahrungen aus der
nunmehr bald siebenjährigen Anwendung des TKG umzusetzen. Vor
diesem Hintergrund legt das Buch auch die gemeinschafts- und
verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Optimierung der
Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren dar.
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1. |
Koenig / Vogelsang / Kühling / Loetz / Neumann, Funktionsfähiger Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten, Verlag Recht und Wirtschaft, Schriftenreihe Kommunikation & Recht, Band 16, Heidelberg 2002, 255 Seiten, ISBN 3-8005-1318-8.
(kurz [23])
Das deutsche Telekommunikationsrecht steht am Scheideweg. Einerseits erfordert der
einsetzende Wettbewerb eine Anpassung der bestehenden Regulierungsinstrumente, andererseits
werden neue Gefährdungen für eine nachhaltig wettbewerbliche Entwicklung der
deutschen Telekommunikationsmärkte erkennbar. Der Gesetzgeber hat den daraus resultierenden
Konflikt zwischen dem Fernziel einer Deregulierung dieser Märkte und der Notwendigkeit
regulatorischer Eingriffe in die Marktprozesse zur Erreichung dieses Ziels am
Begriff des funktionsfähigen Wettbewerbs festgemacht.
Das Buch analysiert diesen Zentralbegriff des deutschen Telekommunikationsrechts
aus ökonomischer und juristischer Perspektive. Der dabei verfolgte interdisziplinäre
Ansatz wird auch dazu genutzt, die Debatte über die Novellierung des TKG um konkrete
Vorschläge zur Optimierung und partiellen Rückführung der bestehenden Regulierung
des Telekommunikationssektors zu bereichern. Besondere Berücksichtigung erfahren hierbei
die Vorgaben des neuen Rechtsrahmens der Europäischen Gemeinschaft für die
mitgliedstaatliche Telekommunikationsregulierung der Zukunft.
Rezensionen:
Becker, in: ZHR 167 (2003), 736;
Moritz, in: TKMR 2003, 381;
Schreiter / Winkler, in: MMR 5/2003, XXIII
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- Herausgeberschaft -
|
3. |
Koch / Neumann, Synopse zum Telekommunikationsgesetz 2004/2012 mit Gesetzgebungsmaterialien, Deutscher Fachverlag, Fachmedien Recht, Frankfurt a. M. 2012, 519 Seiten, ISBN 978-3-8005-1563-9.
(kurz [72])
deutsche Zusammenfassung
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2. |
Koenig / Neumann / Katzschmann, Trusted Computing, Verlag Recht und Wirtschaft, Schriftenreihe Kommunikation & Recht, Band 22, Heidelberg 2004, 191 Seiten, ISBN 3-8005-1341-2.
(kurz [39])
Ausgewiesene Kenner der Materie erläutern in diesem Sammelband sowohl die technischen
Hintergründe als auch die urheber- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen des Konzepts
vertrauenswürdiger Systemumgebungen ("Trusted Computing").
Aufgezeigt werden außerdem die Vor- und Nachteile aus Sicht des Datenschutzes
sowie die gesellschaftspolitischen Implikationen dieser neuen Technologie. Der dabei
verfolgte interdisziplinäre Ansatz erlaubt eine umfassende Bestandsaufnahme
und einen hierauf gründenden Ausblick auf Chancen und Risiken des "Trusted Computing".
Das Werk zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass komplexe technische
Zusammenhänge auch für Nichttechniker verständlich gemacht werden. Außerdem
beinhaltet das Buch konstruktive Kritik aus technischer, rechtlicher
und gesellschaftspolitischer Sicht mit Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft.
Rezensionen:
Wobst, in: iX 9/2004, 131
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Recht und Wirtschaft | |
1. |
Koch / Neumann, Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas - Festschrift für Christian Celsen zum Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens, Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, Edition Octopus, Münster 2001, 337 Seiten, ISBN 3-935363-01-X.
(kurz [13])
Christian Celsen feierte am 12. November 2001 das Bestehen seines ersten juristischen Staatsexamens.
Freunde, Kollegen, Schüler und ihm völlig Unbekannte haben sich zu diesem Anlass
zu einer Festschrift zusammengefunden, um dem zu Ehrenden zu gratulieren. Die Themen
der Beiträge spiegeln die reichhaltigen Interessen des zu Ehrenden wider, namentlich
die integrative Verknüpfung der Rechts- mit den Brauwissenschaften.
Rezensionen:
Hartmann, in: alexander-hartmann.de
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Monsenstein und Vannerdat | |
- Kommentierungen -
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8. |
Neumann, Kommentierung zu §§ 23, 26, 27, 28, 29, 195, 196 TKG, in: Säcker/Körber (Hrsg.), TKG - TTDSG, 4. A., Frankfurt am Main 2023.
(kurz [124])
deutsche Zusammenfassung
|
7. |
Kühling/Neumann, Kommentierung zu §§ 35, 36, 49 TKG, in: Säcker/Körber (Hrsg.), TKG - TTDSG, 4. A., Frankfurt am Main 2023.
(kurz [123])
deutsche Zusammenfassung
|
6. |
Busch / Neumann, Kommentierung zu § 17 StVG, in: Kunz (Hrsg.), Eisenbahnrecht, 39. Ergänzungslieferung (Oktober 2014), Baden-Baden.
(kurz [90])
n. v.
|
5. |
Neumann / Thomaschki, Kommentierung zu §§ 21, 22, 23 TKG, in: Säcker (Hrsg.), TKG - Telekommunikationsgesetz, 3. A., Frankfurt am Main 2013.
(kurz [80])
Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG)
zu Zugangsverpflichtungen (§ 21), zu Zugangsvereinbarungen (§ 22) und
zum Standardangebot (§ 23). Dabei wird jedesmal auch der
richtlinienrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
|
4. |
Kühling / Neumann, Kommentierung zu §§ 25, 26, 39 TKG, in: Säcker (Hrsg.), TKG - Telekommunikationsgesetz, 3. A., Frankfurt am Main 2013.
(kurz [79])
Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG)
zu Anordnungen durch die Regulierungsbehörde (§ 25), zur Veröffentlichung (§ 26) von
Maßnahmen der Regulierungsbehörde im Bereiche der Zugangsregulierung und zur
Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (§ 39). Dabei wird jedesmal auch der
richtlinienrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
|
3. |
Thomaschki / Neumann, Kommentierung zu §§ 21, 22, 23 TKG, in: Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 2. A., Frankfurt am Main 2009.
(kurz [67])
Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG)
zu Zugangsverpflichtungen (§ 21), zu Zugangsvereinbarungen (§ 22) und
zum Standardangebot (§ 23). Dabei wird jedesmal auch der
gemeinschaftsrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
|
2. |
Kühling / Neumann, Kommentierung zu §§ 25, 26, 39 TKG, in: Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 2. A., Frankfurt am Main 2009.
(kurz [66])
Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG)
zu Anordnungen durch die Regulierungsbehörde (§ 25), zur Veröffentlichung (§ 26) von
Maßnahmen der Regulierungsbehörde im Bereiche der Zugangsregulierung und zur
Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (§ 39). Dabei wird jedesmal auch der
gemeinschaftsrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
|
1. |
Kühling / Neumann, Kommentierung zu §§ 25, 26, 39 TKG, in: Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, Frankfurt am Main 2006.
(kurz [54])
Die Kommentierung erläutert die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG)
zu Anordnungen durch die Regulierungsbehörde (§ 25), zur Veröffentlichung (§ 26) von
Maßnahmen der Regulierungsbehörde im Bereiche der Zugangsregulierung und zur
Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (§ 39). Dabei wird jedesmal auch der
gemeinschaftsrechtliche Hintergrund ausdrücklich miteinbezogen.
|
- Aufsätze -
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64. |
Neumann, Von der Reserveregulierung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur?, N&R 2025, 89.
(kurz [135]) 
deutsche Zusammenfassung
|
63. |
Neumann/Lißek, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (4. Aktualisierung und Schluss), N&R 2023, 193.
(kurz [129])
deutsche Zusammenfassung
|
62. |
Neumann/Lißek, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (3. Aktualisierung), N&R 2023, 140.
(kurz [128])
deutsche Zusammenfassung
|
61. |
Neumann, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (2. Aktualisierung), N&R 2023, 88.
(kurz [127])
deutsche Zusammenfassung
|
60. |
Neumann/Lißek, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (1. Aktualisierung), N&R 2023, 17.
(kurz [126])
deutsche Zusammenfassung
|
59. |
Neumann/Lißek, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise, N&R 2022, 258.
(kurz [122])
deutsche Zusammenfassung
|
58. |
Neumann, Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, N&R 2022, 134.
(kurz [121])
n. v.
|
57. |
Neumann / Sickmann, Erweiterte marktmachtunabhängige („symmetrische“) Zugangsverpflichtungen im neuen Telekommunikationsrecht, N&R 2020, 208.
(kurz [116])
n. v.
|
56. |
Neumann, Reform des Rechtswegs im Telekommunikationsrecht?, N&R 2020, 148.
(kurz [115])
n. v.
|
55. |
Neumann, Erste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation - Die Eckpunkte zur TKG-Novelle 2019, N&R 2019, 152.
(kurz [114])
n. v.
|
54. |
Neumann, Das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zum Kodex für die elektronische Kommunikation im Bereich der Marktregulierung, N&R 2018, 204.
(kurz [112])
n. v.
|
53. |
Sickmann / Neumann, "Digitalland" Deutschland? Telekommunikationspolitische Ziele im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Wirtschaftsdienst 2018, 333.
(kurz [110])
n. v.
|
52. |
Neumann / Sickmann, Schaffung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf einen Zugang zum schnellen Internet - Eine Analyse der Zielvorgabe im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, N&R-Beilage 1/2018, 1.
(kurz [109])
n. v.
|
51. |
Sickmann / Neumann, Regulierungsferien für Koinvestitionen? Die Diskussion um Art. 74 eines künftigen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, K&R 2018, 92.
(kurz [105])
n. v.
|
50. |
Neumann / Neumann, Mehr Transparenz bei Geodaten - Zum aktuellen Stand der Geodateninfrastruktur und zu ihrer Relevanz für das Bau- und Immobilienrecht, BauR 2017, 26.
(kurz [103])
n. v.
|
49. |
Neumann, Der Kommissionsvorschlag für einen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation - Geplante Änderungen im Bereich der Marktregulierung, N&R 2016, 262.
(kurz [102])
n. v.
|
48. |
Neumann, Durchführung eines Konsolidierungsverfahrens vor Erlass einer Entgeltgenehmigung? Zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 14. Januar 2016 – Rs. C-395/14, N&R 2016, 146.
(kurz [101])
n. v.
|
47. |
Neumann, Telekommunikationsdatenschutz für geschlossene Benutzergruppen nach der TKG-Novelle 2012 - Sind Betreiber von Krankenhäusern, Hotels und Gaststätten beim Angebot von Telekommunikationsdiensten noch an §§ 91 ff. TKG gebunden?, RDV 2014, 307.
(kurz [91])
n. v.
|
46. |
Neumann, Anschlusssperre wegen Zahlungsverzugs beim Handykauf? Vorgaben für das Leistungsverweigerungsrecht nach § 45k Abs. 2 TKG, MMR 2014, 581.
(kurz [89])
n. v.
|
45. |
Neumann, Das Arbeitsverhältnis als (telekommunikations-) rechtsfreie Zone? - Zur Anwendung des TKG auf Arbeitgeber bei Gestattung der privaten Nutzung von Telefon und Internet, K&R 2014, 320.
(kurz [87])
n. v.
|
44. |
Neumann, Das Eisenbahnrecht in den Jahren 2012/2013, N&R 2013, 199.
(kurz [82])
n. v.
|
43. |
Neumann, Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts für die Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen - Zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 22.11.2012 - Rs. C-119/12, CR 2013, 21.
(kurz [78])
n. v.
|
42. |
Neumann, Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen auf Mindestlizenzgebühren?, ZUM 2012, 959.
(kurz [77])
n. v.
|
41. |
Neumann, Reisekosten von Behördenvertretern im (verwaltungs-) gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren, DÖV 2012, 510.
(kurz [75])
n. v.
|
40. |
Neumann, Kommunale Daseinsvorsorge im Bereich der Telekommunikation: Das Beispiel öffentlicher Münz- und Kartentelefone, KommJur 2012, 161.
(kurz [74])
n. v.
|
39. |
Neumann, Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkassounternehmen - Zur Auslegung von § 97 Abs. 1 S. 3 TKG und Art. 6 der Richtlinie 2002/58/EG nach dem Vorlagebeschluss des BGH vom 16.2.2012, CR 2012, 235.
(kurz [73])
n. v.
|
38. |
Neumann, Aktuelle Entwicklungen zur postrechtlichen Entgeltregulierung - zugleich Anmerkung zu den Entscheidungen des BVerfG vom 22. August 2011, des OVG Münster vom 15. September 2011 und des VG Köln vom 1. September 2011, N&R-Beilage 4/2011, 1.
(kurz [70])
n. v.
|
37. |
Neumann, Beihilfefähigkeit von Anschlussheilbehandlungen, VBlBW 2011, 268.
(kurz [69])
n. v.
|
36. |
Neumann, Das Eisenbahnrecht in den Jahren 2008/2009, N&R 2009, 176.
(kurz [68])
Anknüpfend an den Vorjahresbericht (Ehricke, N&R 2008, 111) werden
in dem Beitrag die jüngsten Entwicklungen des Eisenbahnrechts in
der Gesetzgebung und Rechtsanwendung skizziert, soweit sie
netzwirtschaftsrechtliche Bezüge aufweisen.
|
35. |
Koenig / Neumann, Standardisierung – ein Tatbestand des Kartellrechts?, WuW 2009, 382.
(kurz [65])
Durch die Gewährleistung vertikaler sowie horizontaler
Interoperabilität trägt die Standardisierung von Gütern
und Herstellungsmethoden maßgeblich dazu bei, dass
Handelshemmnisse im Binnenmarkt abgeschafft werden und
ein Milieu erzeugt wird, in dem Innovationen durch
Wettbewerb gefördert werden. Der Beitrag arbeitet die
kartellrechtlichen Anforderungen an eine
Standardisierung durch das Zusammenwirken mehrerer
Marktteilnehmer (kooperative Standardisierung) heraus.
|
34. |
Koenig / Neumann, Ausübung von Leistungsverweigerungsrechten durch regulierte Netzbetreiber - das Beispiel des eisenbahnrechtlichen Schienenzugangsanspruchs, VerwArch 2008, 1.
(kurz [63])
Der Beitrag befasst sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen
dem sektorspezifischen Anspruch auf Netzzugang und der
Möglichkeit, die (Netzzugangs-) Leistung unter Hinweis auf
ein Leistungsverweigerungsrecht zu verweigern. Diese
allgemeine netzwirtschaftsrechtliche Frage wird am Beispiel des
eisenbahnrechtlichen Anspruchs auf Schienenzugang vertieft.
|
33. |
Neumann, Die gemeinschaftsrechtliche Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten, DVBl 2007, 1335.
(kurz [61])
Existenz und Reichweite der Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten
bei der Ausfertigung von Gesetzen sind nicht nur ein staatsrechtlicher
Klassiker, sondern auch von aktueller politischer Relevanz. Wenig
beleuchtet ist demgegenüber die Frage, ob der Bundespräsident die
Vereinbarkeit von Gesetzen mit Gemeinschaftsrecht überprüfen darf und
ggf. auch muss. Angesichts der nach wie vor zunehmenden Bedeutung
des Gemeinschaftsrechts für die mitgliedstaatliche Rechtssetzung
steht diese wissenschaftliche Zurückhaltung in erheblichem Widerspruch
zu der potentiellen praktischen Bedeutung dieser Fragestellung. Der
Beitrag untersucht die einschlägigen verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen
Rahmenbedingungen und zeigt Geltungsgrund und Grenzen einer solchen
Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten auf.
|
32. |
Dahlke / Neumann, Innovationen und Investitionen durch Regulierung - zur wettbewerbspolitischen Forderung nach Deregulierung und regulierungsfreien Räumen, CR 2006, 377.
(kurz [57])
Mit der Forderung nach einer Regulierungsfreistellung für den
Ausbau des Glasfasernetzes der Deutschen Telekom AG (DTAG) wurde
zugleich eine Diskussion um den Nutzen der sektorspezifischen
Regulierung angestoßen. Die Deregulierungsvorstellungen regulierter
Unternehmen fanden dabei Unterstützung sowohl aus dem politischen
Raum als auch von Seiten verschiedener Unternehmensberatungen
und wirtschaftswissenschaftlicher Institute. Der Beitrag erinnert
vor diesem Hintergrund an Funktion und Nutzen der
telekommunikationsrechtlichen Regulierung. Zugleich unterzieht er
die aktuelle Deregulierungsdebatte einer kritischen Würdigung.
|
31. |
Koenig / Neumann / Senger, Gesetzliche Ausgestaltung des regulierungsbehördlichen Ermessens im Telekommunikationsrecht, MMR 2006, 365.
(kurz [56])
Nach Auffassung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
hat der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinien
zur elektronischen Kommunikation das Ermessen der
Regulierungsbehörde unzulässig beschränkt. Träfe diese Rechtsauffassung
zu, stünden die gesetzlichen Grundlagen der Zugangs- und
Entgeltregulierung in weiten Teilen zur Disposition. Planungs- und
Rechtssicherheit wären dem deutschen Telekommunikationsmarkt für
kaum absehbare Zeit genommen. Der Beitrag zeigt, dass die Ansicht
der Kommission schon dem Grunde nach unzutreffend und insbesondere
auch im konkreten Fall unbegründet ist.
|
30. |
Koenig / Neumann / Schellberg, Neue Spielregeln für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur als Voraussetzung für chancengleichen Wettbewerb auf der Schiene, WuW 2006, 139.
(kurz [55])
Seit der Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. April 2005 nimmt
die Regulierung der Schienenwegeentgelte erste Formen an. Damit wird erstmals
auch ein sonderkartellrechtliches Instrumentarium zur Kontrolle der
Bedingungen für den Zugang zu den Schienenwegen geschaffen. Auch die
Nutzungsbedingungen für die Infrastruktur werden auf dieser Weise einer
besonderen wettbewerbsrechtlichen Kontrolle zugeführt, die aufgrund
ihrer weitreichenden Nichtduplizierbarkeit nicht bloß eine wesentliche,
sondern eine unentbehrliche Einrichtung und damit gewissermaßen
eine "crucial facility" für die wettbewerbliche Betätigung auf
den nachgelagerten Eisenbahnmärkten ist. Nach einer kurzen Vorstellung
des Konzepts der eisenbahnrechtlichen Entgeltregulierung analysiert der
Beitrag den spezifisch eisenbahnrechtlichen Begriff der Entgeltgrundsätze,
die der Netzbetreiber der Regulierungsbehörde zum Zwecke einer
fakultativen Ex-ante-Regulierung vorlegen muss. Auf diese Weise wird
ein hoheitlicher Prüfungsmaßstab gewonnen, an dem die Entgeltgrundsätze
zu messen sind, zu deren Kontrolle im Rahmen der eisenbahnrechtlichen
Entgeltregulierung auch die Kontrolle der konkreten Entgelthöhen tritt.
Für die praktische Ausgestaltung dieser Entgeltregulierung für die
Schienenwegenutzung lassen sich Konzepte der energiewirtschaftlichen
Methodenregulierung und die Erfahrungen aus der Telekommunikationsregulierung
nutzbar machen.
|
29. |
Koenig / Neumann, Legitimation durch Regulierungsverfahren?, CR 2005, 487.
(kurz [50])
Mittlerweile sind die ersten Weichen für die Telekommunikationsregulierung
der nächsten Generation gestellt. Die ersten Entwürfe für die Definition
und Analyse regulierungsbedürftiger Telekommunikationsmärkte wurden auf
europäischer Ebene notifiziert, mit dem Entwurf für die
Marktdefinition und -analyse im Bereich der Mobilfunknetzterminierung wurde
der mit dem wohl größten öffentlichen Interesse erwartete Maßnahmenentwurf
unlängst zur nationalen Konsultation gestellt und mittlerweile ist sogar
die erste Regulierungsverfügung - für den Zugang zur
Teilnehmeranschlussleitung - erlassen worden. Der Beitrag zieht
vor diesem Hintergrund eine erste Zwischenbilanz der Erfahrungen mit den neu
etablierten Regulierungsverfahren und diskutiert hierbei zu Tage
getretene Anwendungsprobleme und Rechtsfragen.
|
28. |
Fuchs / Neumann, Die Nichtberücksichtigung von Krankheitssemestern für den Freiversuch nach § 25 JAG NRW, NWVBl. 2005, 128.
(kurz [49])
§ 25 des nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes sieht die Möglichkeit eines
Freiversuches vor. Ähnliche Vorschriften finden sich in den Juristenausbildungsordnungen
aller Bundesländer. Der Beitrag untersucht mit der Möglichkeit der Nichtanrechnung von
Krankheitssemestern ein für die Verwaltungspraxis der Landesjustizprüfungsämter und die betroffenen
Studierenden besonders bedeutsamen Teilaspekt des Freiversuches.
|
27. |
Koenig / Neumann, Neue wettbewerbspolitische und -rechtliche Entwicklungen zum "Trusted Computing", DuD 2004, 555.
(kurz [44])
Sowohl die Spezifikationsarbeit der Trusted Computing Group (TCG) als auch die Entwicklung
der Next-Generation Secure Computing Base (NGSCB) durch das Unternehmen Microsoft
sind nicht nur aus sicherheitstechnischer Perspektive von großem Interesse. Beide Tätigkeiten
werfen auch grundlegende wettbewerbspolitische und -rechtliche Fragestellungen auf.
Der Beitrag führt in diese ein und beleuchtet insbesondere einschlägige aktuelle Entwicklungen.
|
26. |
Neumann, Standortinformationen für Rettungsdienste, MedR 2004, 256.
(kurz [43])
Eine Vorschrift der am 24. April 2002 in Kraft getretenen Richtlinie über den
Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten
ist nicht nur für den Telekommunikationsrechtler von Interesse, sondern gleichermaßen
für das Rettungsdienstwesen und damit auch für den medizinischen
Bereich. Art. 26 Universaldienstrichtlinie enthält Vorgaben zur
einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Die Mitgliedstaaten
sind hiernach verpflichtet sicherzustellen, dass alle Endnutzer
öffentlich zugänglicher Telefondienste gebührenfreie Notrufe mit
der Notrufnummer 112 durchführen können. Außerdem müssen diese
Notrufe "angemessen entgegengenommen und auf eine Weise
bearbeitet werden, die der nationalen Rettungsdienstorganisation
am besten angepasst ist und den technischen Möglichkeiten der
Netze entspricht". Insoweit schreibt Art. 26
Universaldienstrichtlinie den bisherigen Rechtsrahmen fort.
Zugleich werden in diesem Sachzusammenhang aber auch zwei neue
Vorgaben geschaffen. So verpflichtet Art. 26 Abs. 4
Universaldienstrichtlinie die Mitgliedstaaten, die angemessene
Information der Bürger über Bestehen und Nutzung der
einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 zu gewährleisten.
Vor allem aber greift Art. 26 Universaldienstrichtlinie mit der
in Absatz 3 verankerten Pflicht der Mitgliedstaaten, die
Übermittlung des Anruferstandorts durch die Betreiber von
Telefonnetzen an die Notrufabfragestellen (Public Safety
Answering Points, PSAP) sicherzustellen, auch die neuen
Möglichkeiten auf, die sich durch die Weiterentwicklung der
Telekommunikationstechnik ergeben haben. Der Beitrag erläutert die
letztgenannte neue Vorgabe.
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25. |
Stadler / Neumann, Gebühren für die Zuteilung von Nummern an Internetzugangsanbieter, JurPC-WebDok. 178/2004.
(kurz [42])
Nach wie vor ist der so genannte schmalbandige Internetzugang im
Privatkundenbereich praktisch überaus relevant. Der Internetzugangsanbieter stellt hierzu
einen so genannten Einwahlknoten (Point of Presence) zur Verfügung, den der Nutzer
über eine normale Telefonverbindung anwählt und der ihm den Zugang zum Internet
eröffnet. Der Nutzer adressiert den Einwahlknoten - wie bei einem normalen
Anruf im Telefonnetz - mittels einer Rufnummer, die dem Internetzugangsanbieter
von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zugeteilt wird.
Für diese Zuteilung verlangt die RegTP eine Gebühr in Höhe von 2 600 EUR pro
Rufnummer. Der Beitrag unterzieht diese Regulierungspraxis einer kritischen
Würdigung.
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24. |
Koenig / Neumann, Telekommunikationsrechtliche Ansprüche auf Leistungen der Fakturierung und des Inkassos für Internet-by-Call-Dienstleistungen, K & R-Beilage 3/2004, 1.
(kurz [41])
Die Frage, inwieweit ein marktbeherrschender Anbieter von
Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet ist, für seine
Wettbewerber Leistungen der Fakturierung und des Inkassos zu
übernehmen, ist seit jeher hochumstritten. Während dies
hinsichtlich der fallweisen Betreiberauswahl (Call-by-Call) für
Sprachverbindungen stets als telekommunikationsrechtliche
Problematik behandelt wurde, ist bei der fallweisen Auswahl des
Internetzugangsanbieters (Internet-by-Call) schon die
Anwendbarkeit des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umstritten.
Anliegen des Beitrages ist zunächst die
regulatorische Einordnung des Diensteangebots eines Internet-by-Call-Anbieters
in das deutsche Telekommunikations- und
Telediensterecht. Darauf aufbauend wird die Reichweite
der telekommunikationsrechtlichen Ansprüche auf Leistungen der
Fakturierung und des Inkassos für Internet-by-Call-Dienstleistungen
herausgearbeitet. Abschließend werden vor dem Hintergrund der
EG-rechtlichen Vorgaben die im Zuge der TKG-Novelle zu
erwartenden Neuerungen dargestellt.
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23. |
Loetz / Neumann, The Scope of Sector-specific Regulation in the European Regulatory Framework for Electronic Communications, German Law Journal 4 (12) 2003, 1307.
(kurz [38])
Der Rechtsrahmen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation
enthält viele detaillierte und komplizierte Vorhaben für die Ausgestaltung der sektorspezifischen
Regulierung der Telekommunikationsmärkte. Bemerkenswerterweise ist er jedoch hinsichtlich
der Frage, welche Märkte zu regulieren sind, eher zurückhaltend. Im gegenwärtigen
Umsetzungsprozess hat dies zu Verwirrung und zahlreichen Missverständnissen geführt. Der
Beitrag möchte daher den von der Rahmenrichtlinie etablierten Mechanismus erläutern,
mittels dessen die Märkte festgelegt werden, welche zumindest potentiell der sektorspezifischen
Regulierung unterliegen. Auf nationaler Ebene wurde am 30. April 2003 ein Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie am 15. Oktober 2003 der nachfolgende
Regierungsentwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz vorgelegt. Diese Entwürfe können
als Beispiel dafür dienen, wie die sektorspezifische Regulierung unter Wahrung des
gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsspielraums in Einklang mit allgemeinen Erkenntnissen der
Wettbewerbspolitik gebracht werden kann.
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22. |
Koenig / Neumann, Standardisierung und EG-Wettbewerbsrecht - ist bei vertrauenswürdigen Systemumgebungen wettbewerbspolitisches Misstrauen angebracht?, WuW 2003, 1138.
(kurz [35])
Eine Gruppe einflussreicher Unternehmen der Hard- und Softwarebranche entwickelt und
implementiert derzeit Standards für vertrauenswürdige Systemumgebungen. Diese
auch als "Trusted Computing" bekannte Technologie könnte schon in den nächsten
Jahren am Markt etabliert sein und die betroffenen Märkte nachhaltig prägen.
Damit werden nicht nur die Hersteller von Sicherheitstechnik und insbesondere
die weitgehend europäische Smartcard-Industrie mit neuen Rahmenbedingungen
konfrontiert werden. Vertrauenswürdige Systemumgebungen können auch zur
Realisierung verbesserter Systeme der digitalen Rechteverwaltung (Digital
Rights Management, DRM) verwendet werden und somit der US-amerikanisch
geprägten Medienbranche bei der Verwirklichung ihrer Geschäftsmodelle helfen.
Schließlich ist unklar, welche Rolle freie, quelloffene Software - und damit
die so genannte Open-Source-Bewegung - in vertrauenswürdigen Systemumgebungen
noch spielen kann. Vor diesem industriepolitischen Hintergrund sind die
Bestrebungen zur Etablierung derartiger Systemumgebungen zu sehen, die
der Beitrag einer kritischen wettbewerbsrechtlichen Analyse unterzieht.
|
21. |
Koenig / Neumann, TCPA, TCG, Palladium und NGSCB - Anforderungen des EG-Wettbewerbsrechts an vertrauenswürdige Systemumgebungen, MMR 2003, 695.
(kurz [34])
Unter dem Stichwort "Trusted Computing" wird derzeit ein
technisches Konzept diskutiert, das die Computerindustrie sowie
nachgelagerte Märkte der Unterhaltungs- und Medienwirtschaft
nachhaltig verändern könnte. Ausgehend von einer Spezifikation,
die von einer Gruppe führender Hard- und Softwarehersteller
erarbeitet wurde, soll durch die Einführung vertrauenswürdiger
Rechnerplattformen vornehmlich die Sicherheit technischer
Systeme erhöht werden. Hierdurch ist aber die Herausbildung
eines faktischen Standards zu erwarten, der wettbewerbliche
Auswirkungen auf eine Vielzahl von Märkten haben wird. Gleiches
gilt für die geplante Entwicklung eines vertrauenswürdigen
Betriebssystems durch das Unternehmen Microsoft. Der
Beitrag stellt die Technologie vertrauenswürdiger
Systemumgebungen vor und skizziert die Anforderungen, die bei
ihrer Markteinführung aus Sicht des EG-Wettbewerbsrechts erfüllt
werden müssen.
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20. |
Wolff / Neumann, Anordnung der Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten gegen unbekannt?, NStZ 2003, 404.
(kurz [32])
Nach § 100g Abs. 1 StPO können Anbieter von Telekommunikationsdiensten
verpflichtet werden, Auskunft über bestimmte Verbindungsdaten
zu erteilen. Diese Anordnung hat nach § 100h Abs. 1 S. 1 StPO grundsätzlich
den Namen, die Anschrift und die Kennung des Telekommunikationsanschlusses
des Betroffenen zu enthalten. Bedeutung und Reichweite dieser Pflicht zur
Bezeichnung des Betroffenen sind unklar. Von ihnen hängt allerdings
häufig ab, ob Ermittlungen gegen unbekannt zum Erfolg führen können.
Der Aufsatz untersucht, ob Anordnungen nach § 100h Abs. 1 S. 1 StPO auch gegen
unbekannt ergehen können.
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19. |
Neumann / Wolff, Informationsermittlung für Anordnungen nach §§ 100a und 100g StPO im Wege telekommunikationsrechtlicher Auskunftsverfahren, TKMR 2003, 110.
(kurz [30])
Nach §§ 100b Abs. 2 S. 2 StPO und 100h Abs. 1 S. 1 StPO müssen
Anordnungen, die Anbieter von Telekommunikationsdiensten dazu
verpflichten, die Telekommunikation zu überwachen und
aufzuzeichnen oder Verbindungsdaten mitzuteilen, den Namen, die
Anschrift und die Kennung des Telekommunikationsanschlusses des
Betroffenen enthalten. Sind diese Daten bekannt, können die
Ermittlungsbehörden der Pflicht zur Bezeichnung des Betroffenen
ohne weiteres nachkommen. Schwierigkeiten bereiten die genannten
strafprozessualen Vorschriften jedoch, wenn die Angaben nicht
vollständig bekannt sind. Ob trotz des insoweit eindeutigen
Wortlauts der §§ 100b Abs. 2 S. 2 StPO und 100h Abs. 1 S. 1 StPO
Maßnahmen auch gegen unbekannt möglich sind, ist umstritten. Der
Streit verlöre indes erheblich an Bedeutung, ließen sich die
benötigten Informationen regelmäßig über die im
Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehenen Auskunftsverfahren
vervollständigen. Der Beitrag analysiert die Reichweite dieser
Vorschriften.
|
18. |
Koenig / Loetz / Neumann, Sektorspezifische Regulierung im neuen Telekommunikationsrecht, K & R-Beilage 2/2003, 1.
(kurz [29])
Der Beitrag zeigt die gemeinschaftsrechtlichen Spielräume bei
der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens auf dem Gebiet der
Telekommunikation sowie deren Begrenzung durch
verfassungsrechtliche Vorgaben auf. Des Weiteren skizziert er - ebenfalls
unter Berücksichtigung des Spannungsfelds zwischen Gemeinschafts- und
Verfassungsrecht - die Möglichkeiten zur
Optimierung der Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren.
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17. |
Vogelsang / Koenig / Kühling / Loetz / Neumann, "Workable Competition" in Telecommunications Markets - The Example of Germany, C.T.L.R. 2003, 68.
(kurz [28])
Unmittelbar nach der vollständigen Entlassung der
deutschen Telekommunikationsmärkte in den Wettbewerb mit der Aufhebung
der letzten Monopolbereiche zum 1. Januar 1998 gab es keine Zweifel, dass
in den regulierten Telekommunikationsmärkten kein funktionsfähiger
Wettbewerb herrschte. Insofern schien eine exakte Bestimmung des
Begriffs des funktionsfähigen Wettbewerbs zunächst entbehrlich, obwohl
das Telekommunikationsgesetz dem Begriff sowohl als Regulierungsziel
in § 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG als auch bei der Beurteilung der Möglichkeit
einer Optimierung oder Zurückführung der sektorspezifischen Regulierung
in § 81 Abs. 3 TKG eine zentrale Rolle zuweist. Die mittlerweile
erfolgte Intensivierung des Wettbewerbs macht es jedoch notwendig,
das Konzept des funktionsfähigen Wettbewerbs schärfer zu konturieren.
Der Beitrag will eine solche Konkretisierung sowohl aus rechtswissenschaftlicher
als auch aus ökonomischer Sicht leisten. Dem kommt nicht nur für die Regulierung
der deutschen Telekommunikationsmärkte und für ähnliche Regulierungsordnungen - wie
dem österreichischen Telekommunikationsrecht - Bedeutung zu. Es betrifft vielmehr die
grundlegende Frage der Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsmärkten. Besondere
Aufmerksamkeit wird dabei dem neuen Rechtsrahmen der Europäischen Gemeinschaft
und seinem Paradigma des "wirksamen Wettbewerbs" zuteil.
|
16. |
Koenig / Neumann, Telekommunikationsrechtliche Regulierung von Domainnamen, CR 2003, 182.
(kurz [27])
ENUM, einer Methode zur Abbildung von Telefonnummern auf
Internet-Domainnamen, wird das Potential zugesprochen, die
Konvergenz der Adressierungsmechanismen des herkömmlichen
Telekommunikationssektors und der Internet-Branche zu fördern.
Anders als die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (RegTP) hoheitlich verwalteten Rufnummern werden
Domainnamen unter der Top-Level-Domain (TLD) ".de" bislang von
der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG
(DENIC), einer privatrechtlich verfassten Genossenschaft,
verwaltet. Durch ENUM scheint ein Namensraum zu entstehen, der
diese bislang klare Grenzziehung aufzulösen droht. Flankiert
wird diese Entwicklung der technologischen Rahmenbedingungen von
der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
(TKG). Sie dient primär der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens
der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der elektronischen
Kommunikation, der u. a. auf dem Grundsatz der
Technologieneutralität basiert und daher auch
gemeinschaftsrechtlich eine stärkere hoheitliche Kontrolle der
Internet-Adressierungsmechanismen erforderlich machen könnte.
|
15. |
Koenig / Neumann, Das Ende des sektorspezifischen Datenschutzes für die Telekommunikation?, ZRP 2003, 5.
(kurz [25])
Die umfassende Modernisierung des Datenschutzrechts ist als ein
wichtiges Reformprojekt für die neue Legislaturperiode geplant.
Dies soll auch die Integration des
Telekommunikations-Datenschutzrechts in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
umfassen. Der Beitrag bewertet diesen Teilaspekt
der Modernisierungsdiskussion.
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14. |
Koenig / Vogelsang / Kühling / Loetz / Neumann, Der Begriff des funktionsfähigen Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationsrecht, K & R 2003, 8.
(kurz [24])
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG ist die Sicherstellung eines
chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs Ziel der
telekommunikationsrechtlichen Regulierung. Zugleich weist § 81
Abs. 3 TKG dem Begriff des funktionsfähigen Wettbewerbs bei der
Beurteilung der Möglichkeit einer Optimierung oder Zurückführung
der sektorspezifischen Regulierung eine zentrale Rolle zu.
Dennoch fehlt es bislang an einer genaueren Bestimmung des
telekommunikationsrechtlichen Begriffs "funktionsfähiger
Wettbewerb". Eine solche war unmittelbar nach der endgültigen
Liberalisierung der deutschen Telekommunikationsmärkte
weitgehend entbehrlich, da es damals unzweifelhaft war, dass in
den regulierten Telekommunikationsmärkten kein funktionsfähiger
Wettbewerb herrschte. Die mittlerweile erfolgte Intensivierung
des Wettbewerbs macht es jedoch notwendig, das Konzept des
funktionsfähigen Wettbewerbs schärfer zu konturieren. Eine
solche Konturierung aus juristischer und ökonomischer
Perspektive zu leisten ist Anliegen des Beitrags.
|
13. |
Koenig / Neumann, Die neue Top-Level-Domain ".eu" als Beitrag zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze?, EuZW 2002, 485.
(kurz [17])
Mit der Einführung der Top-Level-Domain ".eu" hat die
Europäische Gemeinschaft nicht nur Neuland bei der Regulierung
knapper Güter im Internet betreten. Erstmalig wurden auch die
Vorschriften des EG-Vertrags über transeuropäische Netze als
Grundlage einer in allen ihren Teilen verbindlichen, allgemein
und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat geltenden Regelung im
Bereich der Telekommunikation aktiviert. Der Beitrag unterzieht
dieses Vorgehen des Gemeinschaftsgesetzgebers, dem angesichts
eines künftigen Wegfalls der sektorspezifischen
Wettbewerbsregulierung im Telekommunikationssektor
Beispielscharakter zukommen könnte, einer kritischen Würdigung.
|
12. |
Koenig / Neumann, Europas Identität im Internet - die Einführung der Top-Level-Domain ".eu", JurPC-WebDok. 154/2002.
(kurz [16])
Die Einführung einer eigenen europäischen
Top-Level-Domain ".eu" stellt das bislang wohl ehrgeizigste Projekt
der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die Regulierung knapper Güter
im globalen Internet dar. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über
die kürzlich in Kraft getretene Verordnung der Gemeinschaft, mit welcher
die Grundlage für die neue Top-Level-Domain geschaffen wurde. Durch die
kritische Auseinandersetzung mit der gewählten Rechtsgrundlage wird
zugleich ein über den Sonderbereich der Domänennamenverwaltung
hinausreichender Beitrag zur Dogmatik der Vorschriften des EG-Vertrags über
transeuropäische Netze geleistet.
|
11. |
Koenig / Neumann, Die Übermittlung von Entgeltdaten an Dritte durch Telekommunikationsdiensteanbieter, RTkom 2001, 226.
(kurz [12])
Mit der Entwicklung neuer Telekommunikationsprodukte, die auf
der Möglichkeit der fallweisen Inanspruchnahme eines
Diensteangebotes beruhen (Call-by-Call, Internet-by-Call etc.),
hat der Nutzer die Möglichkeit erhalten, die Angebote einer
Vielzahl von Diensteanbietern zu nutzen. Dies hat insbesondere
auch für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Dienste
Konsequenzen, da zum einen die geschuldeten Beträge oftmals sehr
niedrig sind und zum anderen der Diensteanbieter die Identität
des Nutzers zunächst nicht kennt, wenn nicht ausnahmsweise eine
vorherige Anmeldung zur Nutzung des Dienstes erforderlich ist.
Als Folge sieht sich der Teilnehmer in der Praxis zunehmend
nicht mehr ausschließlich seinem Vertragspartner gegenüber,
sondern auch anderen Unternehmen, die in den Vorgang der
Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sowie des
Einzugs der geschuldeten Entgelte eingebunden sind. Angesichts
des besonderen Schutzniveaus, das für Daten aus dem
Telekommunikationsbereich gilt, ergeben sich damit
vielschichtige telekommunikations-datenschutzrechtliche
Fragestellungen, die in diesem Beitrag erörtert werden.
|
10. |
Koenig / Neumann, Funktionsherrschaft und gemeinsame Infrastrukturnutzung beim Aufbau eines UMTS-Netzes, CR 2001, 589.
(kurz [11])
In der Folge der Versteigerung der Lizenzen zum Betreiben von
Übertragungswegen für Mobilkommunikationsdienstleistungen der
dritten Generation (Universal Mobile Telecommunications System,
UMTS) im August 2000 wurden schon bald Überlegungen angestellt,
die beim Aufbau eines bundesweiten UMTS-Netzes anfallenden
Kosten durch die gemeinsame Nutzung von Teilen der Infrastruktur
(so genanntes "Infrastructure Sharing") zu senken. Mit einem
"Thesenpapier" hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (RegTP) am 5. Juni 2001 den Rahmen abgesteckt,
innerhalb dessen die gemeinsame Infrastrukturnutzung zulässig
ist, ohne einen Verstoß gegen die UMTS-Lizenzen zu begründen.
Der Beitrag führt in die technischen Grundlagen der
gemeinsamen Infrastrukturnutzung ein und erläutert die zentralen
Aussagen des Thesenpapiers der RegTP vor dem Hintergrund der
einschlägigen Lizenzvorschriften und der Vorgaben des
Telekommunikationsrechts.
|
9. |
Koenig / Neumann, Die Telekommunikations-Datenschutzverordnung im Verordnungsgebungsverfahren, RDV 2001, 117.
(kurz [10])
Am 17. Mai 2000 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer novellierten
Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) beschlossen. Bevor die
neue TDSV am 21. Dezember 2000 in Kraft treten konnte, wurde sie jedoch
auf Betreiben des Bundesrates einigen Modifikationen unterzogen. Der
Beitrag schildert diese Änderungen unter Berücksichtigung ihres
materiell-rechtlichen Kontextes und unterzieht sie einer kritischen
Würdigung
|
8. |
Koenig / Neumann, Gemeinsame Infrastrukturnutzung beim Aufbau eines UMTS-Netzwerks und das Gebot "wettbewerblicher Unabhängigkeit", K & R 2001, 281.
(kurz [9])
Die sechs Unternehmen, denen im August 2000 Lizenzen zum
Betreiben von Übertragungswegen für
Mobilkommunikationsdienstleistungen der dritten Generation
(Universal Mobile Telecommunications System, UMTS) erteilt
wurden, haben nicht nur die regulatorische Bürde von
Lizenzkosten in Höhe von jeweils ca. 16 Mrd. DM zu tragen. Sie
sehen sich auch mit der Aufgabe konfrontiert, innerhalb kurzer
Zeit ein UMTS-Netzwerk zu errichten. Die hierfür aufzuwendenden
Kosten werden auf weitere 5 bis 10 Mrd. DM je Lizenznehmer
taxiert. Der Beitrag geht der Frage nach, welche
telekommunikationsrechtlichen Grenzen den UMTS-Lizenznehmern bei
dem Bemühen gesetzt sind, die Kosten zumindest in der
Anfangsphase des Netzaufbaus durch die gemeinsame Nutzung von
Teilen der Netzinfrastruktur zu senken.
|
7. |
Koenig / Neumann, Telekommunikationsrechtliche Optimierung künftiger Lizenz- und Frequenzversteigerungen, ZRP 2001, 252.
(kurz [8])
Das Verfahren um die Vergabe der Lizenzen zum Betreiben von
Übertragungswegen für Mobilkommunikationsdienstleistungen der
dritten Generation (Universal Mobile Telecommunications System,
UMTS) sorgte im Jahr 2000 für großes Aufsehen. Die
ursprüngliche Euphorie über die pekuniären Begleiterscheinungen
dieses Vergabeverfahrens ist mittlerweile einer nüchterneren
Betrachtung gewichen. Kritiker befürchten, dass die mit der
Versteigerung vorweggenommene Gewinnabschöpfung das
Wachstumspotential der Zukunftsbranche Telekommunikation
nachhaltig beeinträchtigen könnte. Aber auch das Verfahren
selbst wird zunehmend einer kritischen Würdigung unterzogen. Der
Beitrag möchte unter Berücksichtigung des gegenwärtigen
Diskussionsstandes und mit Blick auf künftige Lizenz- und
Frequenz-Versteigerungen die aus telekommunikationsrechtlicher
Sicht zentralen Schlussfolgerungen aufzeigen.
|
6. |
Koenig / Neumann, Die neue Telekommunikations-Datenschutzverordnung, K & R 2000, 417.
(kurz [6])
Unter den Veränderungen, denen sich das deutsche Telekommunikationsrecht
im Jahre 2000 ausgesetzt sieht, nimmt ausgerechnet der bislang eher
wenig beleuchtete Bereich des Telekommunikations-Datenschutzrechts
eine exponierte Stellung ein: Am 17.5.2000 hat das Bundeskabinett die novellierte
Telekommunikations-Datenschutzverordnung beschlossen. Der
Beitrag stellt die damit auf Verordnungsebene eintretenden Neuerungen
vor dem Hintergrund der einschlägigen Vorgaben höherrangigen Rechts dar.
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5. |
Koenig / Neumann, Zusammenschaltungs-Entgeltregulierung unterhalb der Schwelle "beträchtlicher Marktmacht"?, RTkom 2000, 27.
(kurz [5])
Der Dritte und Vierte Teil des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
bieten Ermächtigungsgrundlagen für erhebliche Eingriffe in die
privatautonome Gestaltung der Vertragsverhältnisse auf dem
deutschen Telekommunikationsmarkt. Die Entgeltregulierung
(§§ 23 ff. TKG) und die Bestimmungen über den offenen Netzzugang und
die Pflicht zur Zusammenschaltung (§§ 33 ff. TKG) setzen direkt
an zentralen marktwirtschaftlichen Steuerungs- und
Allokationsmechanismen an. Es stellt sich die Frage, welcher
Anwendungsbereich diesen Eingriffsmöglichkeiten angesichts des
seit Erlass des TKG veränderten tatsächlichen Umfeldes im
Bereich der Telekommunikation und unter Berücksichtigung der
gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zukommt. Ausgangspunkt der
Überlegungen ist hierbei die Anwendbarkeit der
Entgeltregulierung auf Zusammenschaltungsanordnungen nach § 37 TKG.
|
4. |
Koenig / Neumann, Rechtliches und organisatorisches Umfeld der Satellitenkommunikation, MMR 2000, 151.
(kurz [4])
Als die Firma Iridium im Sommer 1999 nur wenige Monate nach der
Inbetriebnahme ihres globalen Satellitentelefonnetzes einen
Antrag nach Kapitel Elf des US-Konkursrechtes stellen musste,
rückte der Bereich der Satellitenkommunikation ins öffentliche
Bewusstsein. In den letzten Jahren wurde das Weltall als
Operationsgebiet immer gefragter und mit der 66 Satelliten
starken Iridium-Raumflotte hat der Boom des
Telekommunikationssektors nun im wahrsten Sinne des Wortes
außerirdische Dimensionen erreicht. Die Bedeutung der
Satellitenkommunikation für die Errichtung der
Informationsgesellschaft darf mithin nicht unterschätzt werden,
zumal sich im Zeitalter der Globalisierung auch die
Anforderungen der Praxis gewandelt haben, sich z. B. mobile
Kommunikation großer Beliebtheit erfreut und interkontinentale
Telekommunikationsverbindungen längst zu etwas Alltäglichem
geworden sind. Leider ist jedoch das rechtliche und
organisatorische Umfeld, welches die dynamische Entwicklung
dieses Marktes einerseits mitgestaltet und andererseits von ihr
des Öfteren auch überholt wird, alles andere als einfach
strukturiert. Hier einen ersten Überblick zu verschaffen ist
vordringliche Aufgabe des Aufsatzes, wobei den Aktivitäten
der Europäischen Gemeinschaft besonderes Augenmerk zuteil wird.
Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Fragen der
Funkfrequenzverwaltung. Entwicklungen, die mit dem so
genannten "Erdsegment" zusammenhängen, bleiben weitgehend
ausgeklammert.
|
3. |
Koenig / Neumann, Internet-Protokoll-Adressen als "Nummern" im Sinne des Telekommunikationsrechts?, K & R 1999, 145.
(kurz [2])
Als das Telekommunikationsgesetz (TKG) am 1. August 1996 in Kraft trat, war das "Internet" bereits in die Boom-Phase eingetreten. Dennoch wurde es - anders als 1997
bei der Verabschiedung des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) - weder im Gesetzestext noch in der Begründung des
Gesetzesentwurfes genannt. Mit Blick auf den Charakter der Internet-Adressen als "knappe Güter" gewinnt die Frage an Bedeutung, inwieweit das Nummernregime des § 43 TKG auf das Internet Anwendung findet.
|
2. |
Helmke / Müller / Neumann, Internet-Telephony between TKG, IuKDG and the states treaty covering media services, IJCLP 1/1998 WebDoc. 22.
(kurz [1])
Mit der Einführung der Internet-Telefonie wurde ein neuer Dienst etabliert, der nicht nur durch die herkömmlichen Merkmale eines
Internet-Dienstes gekennzeichnet ist, sondern auch solche gewöhnlicher Telefonie aufweist. Deshalb ist es erforderlich,
Internet-Telefonie am Maßstab des deutschen Multimediarechts zu messen.
|
1. |
Helmke / Müller / Neumann, Internet-Telefonie zwischen TKG, IuKDG und Mediendienste-Staatsvertrag, JurPC-WebDok. 93/1998.
(kurz [0])
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, ob Internet-Telefonie nur dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) unterfällt oder ob auch das Informations- und
Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG), respektive sein Artikel 1, das
Teledienstegesetz (TDG), oder der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)
anwendbar sind.
|
- Buchbeiträge -
|
18. |
Neumann, Das Recht auf telekommunikative Grundversorgung - Endlich schnelles Internet für alle?, in: Baumgärtel / Kiparski (Hrsg.), DGRI Jahrbuch 2021/2022, Köln 2023, S. 207.
(kurz [130])
n. v.
|
17. |
Neumann / Wilhelm, Rechtliche Aspekte digitaler Bezahlformen, in: Lempp / Pitz / Sickmann (Hrsg.), Die Zukunft des Bargelds, Heidelberg 2018, S. 113.
(kurz [111])
n. v.
|
16. |
Neumann, Exkurs: Sondernutzungen im Postsektor, in: Groebel / Katzschmann / Koenig / Lemberg (Hrsg.), Postrecht, Frankfurt am Main, 2014, S. 253.
(kurz [85])
n. v.
|
15. |
Busch / Neumann, Internationales Telekommunikationsrecht, in: Schwarz / Peschel-Mehner (Hrsg.), Recht im Internet, 33. Ergänzungslieferung 2012, Kapitel 14-G 2.
(kurz [71])
n. v.
|
14. |
Neumann, Grundzüge des Telekommunikationsrechts, in: Schwarz / Peschel-Mehner (Hrsg.), Recht im Internet, 18. Ergänzungslieferung 2008, Kapitel 14-G 1.
(kurz [64])
Der Beitrag erläutert die Grundzüge des gesamten deutschen
Telekommunikationsrechts mit einem Schwerpunkt auf der
Bedeutung für die wirtschaftliche Betätigung und die Nutzung
des Internets.
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13. |
Neumann, Rechtliche Chancen und Risiken des "Trusted Computing", in: Pohlmann / Reimer (Hrsg.), Trusted Computing, Wiesbaden 2008, S. 221.
(kurz [62])
Als innovative Technologie birgt das "Trusted Computing" rechtliche Chancen
wie Risiken. Der nachfolgende Beitrag versucht, beide Seiten der juristischen
Bilanz aufzuzeigen. Im Ergebnis dürften die rechtlichen Chancen,
die mit vertrauenswürdigen Systemumgebungen verknüpft sind, vor allem dort
liegen, wo bestimmte rechtliche Anforderungen an die Systemsicherheit bestehen.
Die rechtlichen Risiken liegen demgegenüber primär im wettbewerbsrechtlichen
Bereich, da "Trusted Computing" zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, um
den Wettbewerb auf den Märkten der Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT) zu beeinträchtigen. Gefahren für den
Datenschutz und für die Durchsetzung urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen
sind demgegenüber nur bedingt rechtlich abbildbar. Insgesamt haben
die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die Entwicklung und Implementierung
vertrauenswürdiger Systemumgebungen vor allem durch technische und
kommerzielle Interessen getrieben wird, wohingegen der Einfluss der
rechtlichen Technikgestaltung als eher gering einzuschätzen ist.
|
12. |
Dahlke / Neumann, Der Aufbau des Wettbewerbs aus Sicht der Telekommunikationswirtschaft, in: Hoeren (Hrsg.), Handbuch Wegerechte und Telekommunikation, 2007, S. 447.
(kurz [60])
Der Beitrag erörtert zunächst die Frage, welchen Wettbewerbszustand das
Telekommunikationsrecht als anzustrebendes Regulierungsziel vorgibt. Daran
anknüpfend wird angesichts des wegerechtlichen Oberthemas anhand eines
aktuellen Beispiels der Frage nachgegangen, welche Rolle Wegerechte bei
der Erreichung dieser wettbewerblichen Zielsetzungen spielen können.
|
11. |
Neumann, Entgeltregulierung - ein Vergleich zwischen Strom, Gas und Eisenbahn, in: Ronellenfitsch / Schweinsberg (Hrsg.), Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XI, Hamburg 2006, S. 155.
(kurz [59])
Der Beitrag skizziert zunächst kurz das System der energiewirtschaftlichen
Entgeltregulierung. Vor dem Hintergrund der so gewonnenen netzwirtschaftsrechtlichen
Erkenntnisse wird der eisenbahnrechtliche Begriff der Entgeltgrundsätze
interpretatorisch unter Rückgriff auf das einschlägige Gemeinschaftsrecht,
das AEG und die auf seiner Grundlage ergangene neue
Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) ausgefüllt. Im Anschluss hieran
wird kurz auf die praktisch bedeutsame Frage eingegangen, auf welche Weise
die Regulierungsbehörde die Einhaltung der eisenbahnrechtlichen Entgeltmaßstäbe,
also die Übereinstimmung der Entgelthöhen mit den eisenbahnrechtlichen
Vorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, überprüfen kann.
|
10. |
Neumann, Entwicklung einer IT-Sicherheitsarchitektur im Wege koordinativer Standardisierung, in: Taeger / Wiebe (Hrsg.), Mobilität - Telematik - Recht, Köln 2005, S. 187.
(kurz [51])
Die informationstechnologische Sicherheit wurde im Laufe der letzten Jahre
verstärkt zum Gegenstand (hoheitlicher) Regulierung und privater Regulierung.
Ein bedeutsamer Teilaspekt hiervon betrifft die Systemintegrität, die gerade
auch in mobilen Umgebungen zunehmend an Relevanz gewinnt. Der Beitrag
zeigt am Beispiel der vertrauenswürdigen Systemumgebungen ("Trusted Computing")
die Möglichkeiten und Grenzen koordinativer Standardisierung als eines Mittels
privater Regulierung bei der Verbesserung der Systemintegrität, die sowohl
privatwirtschaftlichen als auch Gemeinwohlinteressen dient.
|
9. |
Neumann, Quelloffene Software auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft, in: Lutterbeck / Gehring / Bärwolff (Hrsg.), Open Source Jahrbuch 2005, Berlin 2005, S. 221.
(kurz [47])
Software ist seit jeher ein kaum an nationale Grenzen gebundenes Gut, die nationale
Steuerungsfähigkeit auf diesem Gebiet entsprechend eingeschränkt. Umso bedeutsamer sind
für die betreffenden Märkte und Akteure die Ziele und Initiativien inter- und
supranationaler Organisationen wie insbesondere auch der Europäischen Gemeinschaft (EG).
Der Beitrag schildert die - bislang noch im Wesentlichen fragmentarischen - Ansätze
der EG mit Bezug auf quelloffene Software (Open-Source-Software) und die gegenwärtige
Tätigkeit der EG auf diesem Gebiet. Dabei dienen die Maßnahmen zur
Interoperabilitätsförderung und die Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter
Erfindungen (Softwarepatente) als Referenzpunkt auf Mikroebene vor dem Hintergrund der
Makroebene des Primärrechts.
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8. |
Koenig / Neumann, Wettbewerbsrechtliche Aspekte vertrauenswürdiger Systemumgebungen, in: Koenig / Neumann / Katzschmann (Hrsg.), Trusted Computing, Heidelberg 2004, S. 100.
(kurz [40])
Die Zusammenarbeit führender Unternehmen der Hardware- und Softwareindustrie in der
Trusted Computing Platform Alliance und nun auch in der Trusted Computing Group ruft
das Wettbewerbsrecht als Garant funktionsfähiger Märkte und eines freien Wettbewerbs
auf den Plan. Und auch die angekündigte Entwicklung eines vertrauenswürdigen
Betriebssystems wird dann zu einem wettbewerbsrechtlich relevanten Tatbestand, wenn
es um das Produkt eines marktbeherrschenden Unternehmen geht. Auf Grundlage einer Einführung
in die technischen und wirtschaftlichen Hintergründe vertrauenswürdiger Systemumgebungen unter
Schwerpunktsetzung auf die wettbewerblichen Auswirkungen legt der Beitrag
die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen dar, die bei der Einführung dieser neuen
Technologie zu berücksichtigen sein werden.
Rezensionen:
Wobst, in: iX 9/2004, 131
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Recht und Wirtschaft | |
7. |
Koenig / Loetz / Neumann, Innovation im Spannungsverhältnis von Markt und Regulierung, in: Klumpp / Kubicek / Roßnagel (Hrsg.), next generation information society?, Mössingen-Talheim 2003, S. 403.
(kurz [37])
Während Innovation Freiheit erfordert, gestaltet Regulierung Freiheit aus. Der Beitrag
widmet sich diesem Spannungsverhältnis und skizziert verschiedene Ansätze, auf
den Innovationsprozess mittels Regulierung einzuwirken. Der Bogen wird dabei von der
proaktiven Innovationsregulierung über das im Wesentlichen lediglich reaktive Wettbewerbsrecht
hin zu sektorspezifischer Regulierung am Beispiel des Telekommunikationsrechts gespannt.
Zweitveröffentlichung:
telekom praxis 3/2004, 22
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6. |
Koenig / Neumann, Satellite Communications, in: Koenig / Bartosch / Braun (Hrsg.), EC Competition and Telecommunications Law, Den Haag / London / New York 2002, S. 713.
(kurz [21])
Die Regulierung der Satellitenkommunikation war schon immer ein Fremdkörper
im Telekommunikationsrecht. Da Satelliten im Weltraum operieren, wirft ihre
Regulierung nicht nur schwierige technische Fragen auf, sondern auch viele
rechtliche Probleme im Schnittbereich des Telekommunikationsrechts, des
Völkerrechts und einer Vielzahl nationaler Regulierungen. Deshalb erschließen sich die
regulatorischen Probleme, die mit der Satellitenkommunikation einhergehen,
nicht bei isolierter Betrachtung des Telekommunikationsrechtsrahmens
der Europäischen Gemeinschaft. Aus diesem Grund gibt der Beitrag auch
eine Einführung in das Völkerrecht der Satellitenkommunikation.
Rezensionen:
Klotz, in: E. C. L. R. 2003, 93;
Kurth, in: K&R 2003, 75;
Holznagel, in: MMR 3/2003, XXVII;
Schuster, in: CR 2003, 464;
Gramlich, in: TKMR 2003, 386;
Tschentscher / Sommer, in: ZUM 2003, 512;
Holznagel, in: WuW 2003, 1050;
Sauter, in: C. T. L. R. 2003, 210
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5. |
Neumann, The European Regulatory Framework for Standardisation in the Telecommunications Sector, in: Koenig / Bartosch / Braun (Hrsg.), EC Competition and Telecommunications Law, Den Haag / London / New York 2002, S. 617.
(kurz [20])
Nicht nur die Verwaltung knapper und endlicher Güter muss in einem breiteren Kontext
gesehen werden. Dasselbe gilt für regulatorische Maßnahmen, welche die
Entwicklung und Implementierung von Telekommunikationsstandards betreffen.
Informationstechnologiestandards, einschließlich Telekommunikationsstandards, haben in den
letzten zwanzig Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Einerseits sind internationale
Standards für die internationale Telekommunikation erforderlich, um nicht zu sagen grundlegend.
Andererseits ist die Standardisierung eine sehr komplexe Aufgabe, da Standards
wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen haben können: sie können Innovationen behindern,
ein bestimmtes Stadium der technischen Entwicklung festschreiben und Marktteilnehmer
vom Wettbewerb ausschließen. Darüber hinaus können Standards sogar erst in der Zukunft
entstehende Märkte antizipieren und vorformen. Aus all diesen Gründen sind Telekommunikationsstandards
auch für den Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft von großer Bedeutung. Nach einer
kurzen Einführung in die Theorie und die ökonomische Relevanz von Standards wird in
diesem Beitrag der europäische Rahmen zur Regulierung der Standardisierung im Telekommunikationsbereich
detailliert beschrieben.
Rezensionen:
Klotz, in: E. C. L. R. 2003, 93;
Kurth, in: K&R 2003, 75;
Holznagel, in: MMR 3/2003, XXVII;
Schuster, in: CR 2003, 464;
Gramlich, in: TKMR 2003, 386;
Tschentscher / Sommer, in: ZUM 2003, 512;
Holznagel, in: WuW 2003, 1050;
Sauter, in: C. T. L. R. 2003, 210
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4. |
Koenig / Neumann, The European Regulatory Framework for the Administration of Scarce and Finite Resources, in: Koenig / Bartosch / Braun (Hrsg.), EC Competition and Telecommunications Law, Den Haag / London / New York 2002, S. 511.
(kurz [19])
Die Regulierung der meisten besonderen Bereiche des Telekommunikationssektors, wie etwa
der Satellitenkommunikation, des UMTS-Mobilfunks oder des Internet-Bereichs, um nur die
offensichtlichsten Fälle zu nennen, muss im Kontext der globalen Bestimmungen, Abhängigkeiten
und Institutionen gesehen werden und kann ohne die Kenntnis dieses Rahmens nicht verstanden
werden. Das betrifft insbesondere die Verwaltung knapper und endlicher Güter, insbesondere
von Frequenzen und Nummern, Adressen und Namen. Aus diesem Grund gibt der Beitrag zunächst
einen kurzen Überblick über diese grundlegenden technischen Schlüsselbegriffe als Einführung
in den europäischen Rahmen der Regulierung knapper und endlicher Güter. Daran anschließend beschreibt
der Beitrag diesen Regulierungsrahmen im Detail.
Rezensionen:
Klotz, in: E. C. L. R. 2003, 93;
Kurth, in: K&R 2003, 75;
Holznagel, in: MMR 3/2003, XXVII;
Schuster, in: CR 2003, 464;
Gramlich, in: TKMR 2003, 386;
Tschentscher / Sommer, in: ZUM 2003, 512;
Holznagel, in: WuW 2003, 1050;
Sauter, in: C. T. L. R. 2003, 210
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3. |
Koenig / Neumann / Koch, Authorisations, in: Koenig / Bartosch / Braun (Hrsg.), EC Competition and Telecommunications Law, Den Haag / London / New York 2002, S. 441.
(kurz [18])
Genehmigungen sind ein Schlüsselkonzept der Telekommunikationsregulierung auf
Gemeinschaftsebene. Der Beitrag schildert die Vorgaben des bisherigen Rechtsrahmens
sowie die erheblichen Veränderungen, welche die neue Genehmigungsrichtlinie mit sich bringt.
Rezensionen:
Klotz, in: E. C. L. R. 2003, 93;
Kurth, in: K&R 2003, 75;
Holznagel, in: MMR 3/2003, XXVII;
Schuster, in: CR 2003, 464;
Gramlich, in: TKMR 2003, 386;
Tschentscher / Sommer, in: ZUM 2003, 512;
Holznagel, in: WuW 2003, 1050;
Sauter, in: C. T. L. R. 2003, 210
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2. |
Koch / Neumann, Fundamente des deutschen Rechts - zum Verhältnis von Art. 22 GG und § 123 StGB , in: Koch / Neumann (Hrsg.), FS-Celsen, Münster 2001, S. 101.
(kurz [15])
Der Beitrag untersucht die Parallelen zwischen Art. 22 GG, der zentralen
Norm des Grundgesetzes, und § 123 StGB, ihrem Pendant im Bereich des Strafgesetzbuches.
Als Ergebnis wird eine neue Dogmatik entwickelt, die das Strafrecht und das
öffentliche Recht miteinander verbindet und in Einklang bringt.
Rezensionen:
Hartmann, in: alexander-hartmann.de
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Monsenstein und Vannerdat | |
1. |
Koch / Neumann, Die Wahrheit über Art. 22 GG, in: Koch / Neumann (Hrsg.), FS-Celsen, Münster 2001, S. 201.
(kurz [14])
Art. 22 GG wird in der wissenschaftlichen Diskussion noch weitgehend vernachlässigt.
Der Beitrag zeigt die zentrale Bedeutung dieser Norm im System des Grundgesetzes auf.
Rezensionen:
Hartmann, in: alexander-hartmann.de
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- Entscheidungsanmerkungen -
|
6. |
Neumann, Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 10.01.2025, WRP 2025, 390.
(kurz [134])
n. v.
|
5. |
Neumann, Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 12.06.2024, N&R 2024, 272.
(kurz [132])
n. v.
|
4. |
Neumann, Anmerkung zum Beschluss des VG Köln vom 01.03.2024, N&R 2024, 198.
(kurz [131])
n. v.
|
3. |
Neumann, Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 20.12.2017, N&R 2018, 111.
(kurz [106])
n. v.
|
2. |
Kühling / Neumann, Anmerkung zum Urteil des AG Darmstadt vom 30.06.2005, K&R 2005, 478.
(kurz [52])
Die Anmerkung beschäftigt sich mit einem zivilrechtlichen Urteil des
AG Darmstadt, das über die telekommunikations-datenschutzrechtliche
Zulässigkeit der Speicherung von IP-Adressen und anderen Verkehrsdaten
bei der Inanspruchnahme von Pauschaltarifen (Flatrates) zu befinden hatte.
|
1. |
Neumann, Anmerkung zum Urteil des AG Stuttgart vom 07.10.2004, CR 2005, 70.
(kurz [46])
Die Anmerkung beschäftigt sich mit einem strafrechtlichen Urteil des
AG Stuttgart, in dem ein Bürgerrechtler wegen des Setzens von Links
auf strafbare Inhalte verurteilt wurde, ohne dass der informatorische
bzw. satirische Kontext hinreichend gewürdigt wurde.
|
- Kurze Beiträge und Editorials -
|
5. |
Neumann, Netzwirtschaftsrecht gestern, heute, morgen, N&R 2024, 277.
(kurz [133])
n. v.
|
4. |
Neumann, Neue Hoffnung für ein Netzwirtschaftsregulierungsgesetz?, N&R 2021, 193.
(kurz [119])
n. v.
|
3. |
Neumann, Wettbewerb im Postbereich: auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt?, N&R 2012, 249.
(kurz [76])
n. v.
|
2. |
Dahlke / Neumann, Regulatorischer Jugendwahn? – zur Behandlung "neuer Märkte" im Telekommunikationsrecht, MMR 6/2006, XXII.
(kurz [58])
Die Diskussion um den Ausbau des Glasfasernetzes der DTAG hat
eine regulierungspolitische Kontroverse über die Regulierung sog. "neuer Märkte"
ausgelöst. In dem am 31.1.2006 vorgelegten Referentenentwurf für ein
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften ist mit
§ 9a eine Regelung enthalten, die eine regulatorische Sonderbehandlung
für solche Märkte zur Folge hätte. Darüber hinaus hat die BNetzA eine
Anhörung zur Entwicklung eines Regulierungskonzeptes für "neue Märkte"
durchgeführt. Der Beitrag analysiert diese Entwicklungen und die
Anwendung des geltenden Telekommunikationsrechts auf "neue Märkte".
Zweitveröffentlichung:VATM-Jahrbuch 2006, 68 |
1. |
Koenig / Neumann, Der Arbeitsentwurf zur Novellierung des TKG und die regulatorischen Herausforderungen des Internet-Zeitalters, K & R 2003, 217.
(kurz [31])
Das geltende Telekommunikationsgesetz (TKG) ist auf die herkömmlichen
Märkte der Telekommunikation zugeschnitten. Den regulatorischen
Herausforderungen der Internet-Märkte ist es nur bedingt gewachsen.
Seit dem 20. 2. 2003 liegt ein erster Arbeitsentwurf der Abteilung VII
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Novellierung des TKG
vor. Der Beitrag analysiert, inwieweit hierin die Defizite
des geltenden Telekommunikationsrechts mit Blick auf die Internet-Märkte
behoben wurden.
|
- Buchbesprechungen -
|
20. |
Neumann, Kühling, Jürgen/Otte, Karsten (Hrsg.): AEG/ERegG - Allgemeines Eisenbahngesetz Eisenbahnregulierungsgesetz, München: C. H. Beck, 2020, 1751 S., geb., 349,00 Euro, N&R 2020, 282.
(kurz [118])
n. v.
|
19. |
Neumann, Kment, Martin (Hrsg.): Energiewirtschaftsgesetz, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2. A., 2019, 1 390 S., geb., 228,00 Euro, N&R 2020, 242.
(kurz [117])
n. v.
|
18. |
Neumann, Weyer, Hartmut: Energienetze, EEG und Energiewende – 50 Jahre Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal, Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Energierecht, Bd.178, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2014, 134 S., brosch., 34,00 Euro, N&R 2019, 38.
(kurz [113])
n. v.
|
17. |
Neumann, Staebe, Erik (Hrsg.): Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), München: Verlag C. H. Beck, 2018, 562 S., geb., 129,00 Euro, N&R 2018, 104.
(kurz [108])
n. v.
|
16. |
Neumann, Bary, Tarek-Leander: Kommunaler Netzausbau in der Telekommunikation - Nationale und europäische Rahmenbedingungen für den Infrastrukturausbau, Schriften zum Bau- und Vergaberecht, Bd. 19, Hamburg: Verlag Dr. Kovac, 2014, 468 S., brosch., 129,80 Euro, N&R 2018, 102.
(kurz [107])
n. v.
|
15. |
Neumann, Baur, Jürgen F./Salje, Peter/Schmidt-Preuß, Matthias (Hrsg.): Regulierung in der Energiewirtschaft - Ein Praxishandbuch, Köln: Carl Heymanns Verlag, 2. A., 2016, 1 844 S., geb., 249,00 Euro, N&R 2016, 113.
(kurz [100])
n. v.
|
14. |
Neumann, Arndt, Hans-Wolfgang/Fetzer, Thomas/Scherer, Joachim/Graulich, Kurt (Hrsg.): TKG - Telekommunikationsgesetz, Kommentar, Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2. A., 2015, 2 704 S., geb., 284,00 Euro, N&R 2016, 18.
(kurz [99])
n. v.
|
13. |
Neumann, Heise, Elisabeth, Die Deutsche Bahn AG zwischen Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohlverantwortung - Eine Untersuchung des Art. 87e GG und der besonderen Bedeutung der Eigentümerstellung des Bundes, Studien zum Gesellschaftsrecht, Bd. 2, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2013, 434 S., brosch., 99,00 Euro, N&R 2015, 291.
(kurz [98])
n. v.
|
12. |
Neumann, Klindt, Thomas (Hrsg.), Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Kommentar. 2. Auflage (Gelbe Erläuterungsbücher). - München, Beck 2015. XXVII, 938 S., geb. Euro 125,-. ISBN: 978-3-406-63687-5, NVwZ 2015, 877.
(kurz [96])
n. v.
|
11. |
Neumann, Kment, Martin (Hrsg.): Energiewirtschaftsgesetz, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2015, 1 187 S., geb., 198,00 Euro, N&R 2015, 160.
(kurz [95])
n. v.
|
10. |
Neumann, Hermes, Georg/Sellner, Dieter (Hrsg.): Beck'scher AEG-Kommentar, 2. A., München: Verlag C. H. Beck, 2014, 1 306 S., geb., 239,00 Euro, N&R 2015, 106.
(kurz [94])
n. v.
|
9. |
Neumann, Scholtka, Boris/Brucker, Guido: Entgeltregulierung der Energienetze - Eine Bestandsaufnahme anhand der Rechtsprechung, Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2013, 137 S., brosch., 28,00 Euro, N&R 2015, 33.
(kurz [93])
n. v.
|
8. |
Neumann, Ludwigs, Markus: Unternehmensbezogene Effizienzanforderungen im Öffentlichen Recht - Unternehmenseffizienz als neue Rechtskategorie, Das Öffentliche Recht, Habilitationen, Bd.1, Berlin: Duncker & Humblot, 2013, 674 S., geb., 98,90 Euro, N&R 2015, 33.
(kurz [92])
n. v.
|
7. |
Neumann, De Witt, Siegfried/Scheuten, Frank-Jochen: NABEG - Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz mit Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) - Kommentar, München: Verlag C.H. Beck, 2013, 654 S., geb., 129,00 Euro, N&R 2014, 240.
(kurz [88])
n. v.
|
6. |
Neumann, Koleva, Raliza: Die Preismissbrauchskontrolle nach § 29 GWB, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2013, 414 S., brosch., 108,00 Euro, N&R 2014, 103.
(kurz [86])
n. v.
|
5. |
Neumann, Boesche, Katharina Vera/Franz, Oliver/Fest, Claus/Gaul, Armin Joachim (Hrsg.): Berliner Handbuch zur Elektromobilität, München: Verlag C. H. Beck, 2013, 540 S., geb., 149,00 Euro, N&R 2014, 37.
(kurz [84])
n. v.
|
4. |
Neumann, Mitto, Lutz: Energierecht, Kompass Recht, Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 2013, 160 S., geb., 19,90 Euro, N&R 2014, 35.
(kurz [83])
n. v.
|
3. |
Neumann, Spindler, Gerald / Schmitz, Peter / Geis, Ivo: TDG - Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Signaturgesetz, C. H. Beck, München 2004, CR 2005, R44.
(kurz [48])
Besprechung des Kommentars zum Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
und Signaturgesetz (SigG) aus der "Gelben Reihe" des Beck-Verlages, der das Angebot
an telemedienrechtlichen Kommentaren des Verlages nicht nicht vortrefflich ergänzt, sondern krönt.
|
2. |
Neumann, Klindt, Thomas: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), C. H. Beck, München 2001, NVwZ 2003, 1359.
(kurz [36])
Besprechung des Kommentars zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aus der
"Gelben Reihe" des Beck-Verlages, der den Spagat zwischen praktischer
Nützlichkeit und wissenschaftlichem Anspruch bravourös meistert.
|
1. |
Neumann, Mayer, Patrick G.: Das Internet im öffentlichen Recht - unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Vorgaben, Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Duncker & Humblot, Berlin 1999, K & R 2000, Heft 10, S. VI.
(kurz [7])
Besprechung der bahnbrechenden Dissertation von Dr. Patrick Mayer,
in welcher sich dieser schon zu einem frühen Zeitpunkt des
kommerziellen Erfolgs des Internets ausführlich mit den regulatorischen
Vorgaben der Internet-Kommunikation beschäftigte.
|
|
Sonstige Veröffentlichungen
|
- Artikel -
|
4. |
Neumann, Postporto war zu hoch - BVerwG bewilligt Rechtsschutz, Legal Tribune Online v. 6.8.2015.
(kurz [97])
n. v.
|
3. |
Koenig / Neumann, "Trusted Computing"-Initiative und Wettbewerbsrecht - ... und raus bist du, iX 11/2003, 107.
(kurz [33])
Der Beitrag stellt die wettbewerbsrechtlichen Implikationen vertrauenswürdiger
Rechnerplattformen, wie sie von der Trusted Computing Platform Alliance (TCPA) und
der Trusted Computing Group (TCG) spezifiziert wurden bzw. werden, und
der Entwicklung eines vertrauenswürdigen Betriebssystems (NGSCB) durch
das Unternehmen Microsoft dar.
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2. |
Koenig / Neumann, Flexibel interpretieren, Financial Times Deutschland, 21. Oktober 2002, 31.
(kurz [22])
In dem Artikel werden die regulatorischen Handlungsoptionen beschrieben,
mit denen der Wettbewerb im UMTS-Markt gestärkt werden kann.
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1. |
Neumann / Celsen, Computer - dein Freund und Helfer, Xcentric 2000, Heft 1, 18.
(kurz [3])
Der Artikel beschäftigt sich mit der zunehmenden Integration des Computers
in das Alltagsleben in Zeiten des Internets und der DVD.
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